vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hohe Kosten für Dressurreiten als Sonderbedarf

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/608Zak 2025, 383 Heft 19 v. 1.12.2025

ABGB: § 231

Kosten für einen Leistungssport, für den das unterhaltsberechtigte Kind ein besonderes Talent verfügt und den es erfolgreich ausübt (hier: Dressurreiten), begründen einen Sonderbedarf.

Die Deckungspflicht für den Sonderbedarf hängt ua davon ab, dass die Deckung dem Unterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zumutbar ist. Einen Aspekt bei der Prüfung der Zumutbarkeit bildet die Frage, ob die Kosten bei objektiver Betrachtung in einer intakten Familie mit gleicher Einkommens- und Vermögenslage aufgewendet werden würden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte