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Kartellschadenersatz trotz Beteiligung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/596Zak 2025, 371 Heft 19 v. 1.12.2025

Nach Ansicht des OGH (4 Ob 24/24v) schließt die Beteiligung eines Unternehmens an einer Preisabstimmung einen Schadenersatzanspruch nach § 37a KartellG nicht unbedingt aus. Auch Beteiligte könnten in den Schutzzweck einbezogen sein. Zumindest könne in einem asymmetrischen Franchiseverhältnis trotz Beteiligung an der vertikalen Preisabstimmung ein Schadenersatzanspruch der Franchisenehmer gegen den Franchisegeber bestehen.

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