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Rosifka, Zur Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Dauerschuldverhältnisse, VbR 2025/44, 76.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/592Zak 2025, 368 Heft 18 v. 10.11.2025

In 10 Ob 15/25s = Zak 2025/386, 236 ist der OGH zum Schluss gelangt, dass § 6 Abs 2 Z 4 KSchG (kurzfristige Entgelterhöhung) nur Ziel- und Dauerschuldverhältnisse erfasst, die vom Unternehmer vereinbarungsgemäß innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zur Gänze zu erfüllen sind. Anders als in früheren Entscheidungen vertreten könne eine Wertsicherungsklausel in einem längerfristigen Wohnungsmietvertrag, die eine Erhöhung in den ersten beiden Monaten nicht ausschließt, daher nicht wegen Verstoßes gegen diese Bestimmung unwirksam sein. Der Autor kritisiert diese Judikaturänderung, die seiner Ansicht nach ohne überzeugenden Grund von der hL und der jahrzehntelangen einhelligen Rsp abgeht. Die strengen Rechtsfolgen bei Annahme eines Verstoßes nach der EuGH- und OGH-Judikatur (ersatzloser Wegfall der rechtswidrigen Klausel) könnten zwar an sich eine Beschränkung der zeitlichen Wirkungen entsprechender Urteile rechtfertigen (siehe 7 Ob 169/24i = Zak 2025/172, 115), spätestens seit 2012 mangle es allerdings an der Voraussetzung der Gutgläubigkeit des AGB-Verwenders, weil diese Folgen seit damals bekannt hätten sein müssen.

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