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Präklusivfrist für Überprüfung des Hauptmietzinses bei Verlängerung durch Untermietverhältnisse

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/583Zak 2025, 365 Heft 18 v. 10.11.2025

MRG: § 16 Abs 8

Die Präklusivfrist nach § 16 Abs 8 MRG für die Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Hauptmietzinsvereinbarung soll nach der Intention des Gesetzgebers bei befristeten Mietverhältnissen nicht ablaufen, solange der Mieter durch die Hoffnung auf eine Vertragsverlängerung oder die Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis noch in seiner Willensfreiheit beeinträchtigt ist.

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