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Tilgungsobjekt einer Zahlung aus Empfängersicht zu beurteilen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/578Zak 2025, 363 Heft 18 v. 10.11.2025

ABGB: § 94, § 1412, § 1413

EO: § 291c

Mangels Widmung ist die Frage, zur Erfüllung welcher Schuld eine Zahlung dient, nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen (hier: höhere Einmalzahlung an den Ehegatten als Vorleistung auf künftige Unterhaltsforderungen?). Maßgeblich sind die Umstände im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung. Nach Leistungserbringung kann eine unterbliebene Widmung vom Schuldner nicht mehr nachgeholt werden.

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