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COVID-19-Schutzimpfung - Amtshaftung für Impfschäden

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/566Zak 2025, 351 Heft 18 v. 10.11.2025

Der BGH (III ZR 180/24) hat eine COVID-19-Schutzimpfung, die im Rahmen einer Impfkampagne während der Corona-Pandemie in einer Arztpraxis durchgeführt wurde, der Hoheitsverwaltung zugeordnet. Im Fall eines Impfschadens greife daher die Amtshaftung, eine persönliche Haftung des Arztes könne nicht bestehen. Beachte zu diesem Thema auch 4 Ob 40/24x = Zak 2024/388, 216.

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