Der BGH (III ZR 180/24) hat eine COVID-19-Schutzimpfung, die im Rahmen einer Impfkampagne während der Corona-Pandemie in einer Arztpraxis durchgeführt wurde, der Hoheitsverwaltung zugeordnet. Im Fall eines Impfschadens greife daher die Amtshaftung, eine persönliche Haftung des Arztes könne nicht bestehen. Beachte zu diesem Thema auch 4 Ob 40/24x = Zak 2024/388, 216.

