In einem Strafverfahren hat der OGH (14 Os 95/25i) eine Nichtigkeitsbeschwerde ua deshalb zurückgewiesen, weil sie fehlerhaft mit KI erstellt worden war. "Das weitere, mit zahlreichen Fehlzitaten (betreffend einerseits vorgebliche Verfahrensergebnisse, andererseits zum Großteil gar nicht oder jedenfalls nicht zum angegebenen Thema existierende oberstgerichtliche Entscheidungen) durchsetzte, offenbar ohne fachliche Kontrolle [...] durch sogenannte ‚künstliche Intelligenz‘ erstellte Vorbringen genügt dem Erfordernis, Nichtigkeitsgründe deutlich und bestimmt zu bezeichnen, also einen Nichtigkeit begründenden Sachverhalt auf einem dem Obersten Gerichtshof als Höchstgericht angemessenen Argumentationsniveau [...] anzuführen [...], nicht ansatzweise und entzieht sich daher einer inhaltlichen Erwiderung."

