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Rindler/Akhtarshenas, Klage bitte schlüssig stellen, ecolex 2025/349, 649.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/563Zak 2025, 348 Heft 17 v. 28.10.2025

Aus Anlass der Rs 1 Ob 166/24d = JBl 2025, 525, in welcher der Kläger von mehreren an der Errichtung beteiligten Unternehmern nach dem Einsturz des Gebäudes den Ersatz des Gesamtschadens abzüglich der erhaltenen Versicherungsleistung einforderte, befassen sich die Autoren mit der Frage, in welchen Fällen die Schlüssigkeit der Klage die Aufschlüsselung auf einzelne Ansprüche erfordert. Die Aufschlüsselung sei notwendig, wenn in rechtlicher Hinsicht mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, die einem unterschiedlichen rechtlichen Schicksal unterliegen können (objektive Klagenhäufung). Dies sei insb dann der Fall, wenn unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Bei einer Teileinklagung aufgrund des Erhalts von Versicherungsleistungen habe der Kläger hier nach Ansicht des OGH auch eine Zuordnung dieser Leistung zu den einzelnen Schadenspositionen vorzunehmen.

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