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Leistungsfähigkeit bei einer nach iranischem Recht zu beurteilenden Morgengabe

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/546Zak 2025, 342 Heft 17 v. 28.10.2025

IPRG: § 19

Wenn der Anspruch der Ehefrau auf eine vereinbarte islamische Brautgabe nach iranischem Recht zu beurteilen ist, ist im Titelverfahren der Einwand des Ehemannes, er sei nicht bzw nicht in ausreichendem Maß leistungsfähig, zu berücksichtigen und inhaltlich zu prüfen.

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