IPRG: § 19
Wenn der Anspruch der Ehefrau auf eine vereinbarte islamische Brautgabe nach iranischem Recht zu beurteilen ist, ist im Titelverfahren der Einwand des Ehemannes, er sei nicht bzw nicht in ausreichendem Maß leistungsfähig, zu berücksichtigen und inhaltlich zu prüfen.

