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Fluggastrechte - Blitzeinschlag als außergewöhnlicher Umstand

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/538Zak 2025, 325 Heft 17 v. 28.10.2025

Ein Blitzeinschlag in das Flugzeug, der zu einer obligatorischen Sicherheitsüberprüfung führt, ist nach Ansicht des EuGH (C-399/24, AirHelp Germany) ein außergewöhnlicher Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO 261/2004 , der Ausgleichsansprüche der Passagiere für dadurch verursachte Verspätungen ausschließen kann.

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