Ein Blitzeinschlag in das Flugzeug, der zu einer obligatorischen Sicherheitsüberprüfung führt, ist nach Ansicht des EuGH (C-399/24, AirHelp Germany) ein außergewöhnlicher Umstand iSd Art 5 Abs 3 Fluggastrechte-VO 261/2004 , der Ausgleichsansprüche der Passagiere für dadurch verursachte Verspätungen ausschließen kann.

