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Einvernahme per Videokonferenz nur von Gericht zu Gericht

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/530Zak 2025, 319 Heft 16 v. 13.10.2025

ZPO: § 277, § 279 Abs 1

EuBVO: Art 20

Die Vernehmung per Videokonferenz nach § 277 ZPO hat Vorrang gegenüber der Einvernahme durch einen ersuchten Richter.

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