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Keine Gerichtsstandsvereinbarung bei Widerspruch zwischen unterfertigter Erklärung und E-Mail-Signatur

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/528Zak 2025, 319 Heft 16 v. 13.10.2025

JN: § 104

Im Fall einander widersprechender AGB oder Willenserklärungen der Vertragspartner kommt keine Gerichtsstandsvereinbarung zustande.

Mit der Unterfertigung und Rückübermittlung eines Auftrags mit einer Gerichtsstandsklausel kommt eine ausdrückliche Gerichtsstandsvereinbarung iSd § 104 Abs 1 JN zustande, auch wenn darüber zuvor nicht verhandelt worden ist.

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