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Ärztliche Aufklärungspflicht über höheres Risiko bei Verbindung von Operationen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/527Zak 2025, 318 Heft 16 v. 13.10.2025

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Im Fall eines Aufklärungsfehlers haftet der Arzt auch für die negativen Folgen eines lege artis durchgeführten Eingriffs, soweit sich jenes Risiko verwirklicht hat, über das er aufklären hätte müssen.

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