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Gerichtliche Änderung des Aufteilungsschlüssels in einer Reihenhausanlage

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/526Zak 2025, 318 Heft 16 v. 13.10.2025

WEG: § 32

Die Vereinbarung der Wohnungseigentümer über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel muss gem § 32 Abs 2 WEG in Schriftform getroffen werden. Aufgrund dieses Formerfordernisses kann auch eine jahrelange Aufteilungspraxis zu keiner wirksamen Vereinbarung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels führen.

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