WEG: § 9 Abs 2 Z 1, § 10
Der Antrag auf Neufestsetzung der Nutzwerte wegen Verstoßes gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung ist an keine Frist gebunden. Eine Bagatellgrenze gilt hier nicht.
WEG: § 9 Abs 2 Z 1, § 10
Der Antrag auf Neufestsetzung der Nutzwerte wegen Verstoßes gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung ist an keine Frist gebunden. Eine Bagatellgrenze gilt hier nicht.
