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Haftung des Bestandnehmers für den Verdienstentgang des Bestandgebers wegen vertragswidriger Zurückstellung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/524Zak 2025, 317 Heft 16 v. 13.10.2025

ABGB: § 1096, § 1109, § 1111

ZPO: § 228

Außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG (hier: Pacht) und des Anwendungsbereichs des § 879 Abs 3 ABGB (AGB) kann der Bestandnehmer im Bestandvertrag wirksam verpflichtet werden, das Bestandobjekt brauchbar zu machen, es zu erhalten und in diesem Zustand zurückzustellen.

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