ZPO: § 609 Abs 2, § 611 Abs 2
Ein Schiedsspruch über die Kosten setzt nicht zwingend die Gültigkeit bzw den aufrechten Bestand einer Schiedsvereinbarung voraus. So kann das Schiedsgericht gem § 609 Abs 2 ZPO auch dann über den Kostenersatz entscheiden, wenn es sich mangels Schiedsvereinbarung für unzuständig erklärt hat.

