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Rückforderung von COVID-19-Fixkostenzuschüssen für Bestandzinse

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/482Zak 2025, 295 Heft 15 v. 30.9.2025

ABBAG-G: § 3b

Die Regelung zur Rückforderbarkeit von während der COVID-19-Pandemie ausgezahlten Fixkostenzuschüssen für Bestandzinse in § 3b Abs 5 ff ABBAG-G idF BGBl I 2021/228 differenziert nach der Betragsgrenze von 12.500 € pro Kalendermonat. Für diese Grenze maßgeblich ist nicht die Höhe des Bestandzinses, sondern die Höhe des Rückforderungsbetrags.

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