Mit Beschluss der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags wurden die RL-BA 2015 (Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs) geändert. Insb soll eine Änderung des § 40 Abs 3 RL-BA 2015 den standeskonformen Einsatz von LLMs über spezialisierte KI-Systeme ermöglichen.

