Mit der zunehmenden Mobilität der EU-Bürger sowie der Tatsache, dass sich deren Vermögen nicht nur in EU-Mitgliedstaaten, sondern darüber hinaus auch in Drittstaaten befindet, steigt der Bedarf nach rechtlichen Möglichkeiten, die Vermögensweitergabe bereits zu Lebzeiten rechtssicher zu planen. Gewisse Gestaltungsspielräume in diesem Zusammenhang bietet die Rechtswahl.

