vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berichtigung der Parteibezeichnung bei gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/452Zak 2025, 279 Heft 14 v. 15.9.2025

ZPO: § 235 Abs 5

Im Fall der gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge (hier: Verschmelzung) geht auch ein Prozessrechtsverhältnis von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft über. Die Parteibezeichnung ist in jeder Lage des Verfahrens auf die übernehmende Gesellschaft zu berichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte