WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 914, § 915
Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts kann im Vorhinein erteilt werden, insb im Wohnungseigentumsvertrag.
WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 914, § 915
Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts kann im Vorhinein erteilt werden, insb im Wohnungseigentumsvertrag.
