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Errichtung einer Wallbox durch den Mieter ist keine privilegierte Änderung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/445Zak 2025, 277 Heft 14 v. 15.9.2025

MRG: § 9

Die Installation einer Wallbox durch den Mieter zählt nicht zu den privilegierten Änderungen iSd § 9 Abs 2 MRG. Eine Privilegierung durch Analogieschluss zu § 16 Abs 2 Z 2 S 2 WEG kommt nicht in Betracht. Die Durchsetzung gegen den Willen des Vermieters setzt daher ua gem § 9 Abs 1 Z 2 MRG voraus, dass die Änderung kumulativ der Verkehrsübung entspricht und einem wichtigen Interesse des Mieters dient.

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