ABGB: § 231
Die stRsp, die freiwillige Zuwendungen von Angehörigen an den Unterhaltspflichtigen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezieht (zB 8 Ob 35/14a = Zak 2014/456, 251), ist nicht auf Leistungen übertragbar, die der Unterhaltspflichtige in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis freiwillig bzw ohne Rechtsanspruch erhält. Diese erhöhen die Bemessungsgrundlage.

