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Freiwillige Leistungen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnis fallen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/437Zak 2025, 274 Heft 14 v. 15.9.2025

ABGB: § 231

Die stRsp, die freiwillige Zuwendungen von Angehörigen an den Unterhaltspflichtigen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezieht (zB 8 Ob 35/14a = Zak 2014/456, 251), ist nicht auf Leistungen übertragbar, die der Unterhaltspflichtige in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis freiwillig bzw ohne Rechtsanspruch erhält. Diese erhöhen die Bemessungsgrundlage.

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