ABGB: § 1295 Abs 1
Als Nebenpflicht aus dem Vermittlungsvertrag kann das Reisebüro uU eine Aufklärungspflicht über den Inhalt und die Bedingungen des vermittelten Reiseversicherungsvertrags treffen.
ABGB: § 1295 Abs 1
Als Nebenpflicht aus dem Vermittlungsvertrag kann das Reisebüro uU eine Aufklärungspflicht über den Inhalt und die Bedingungen des vermittelten Reiseversicherungsvertrags treffen.
