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Aufklärungspflicht des Reisebüros über Deckungsbeschränkung im vermittelten Reiseversicherungsvertrag

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/419Zak 2025, 258 Heft 13 v. 1.9.2025

ABGB: § 1295 Abs 1

Als Nebenpflicht aus dem Vermittlungsvertrag kann das Reisebüro uU eine Aufklärungspflicht über den Inhalt und die Bedingungen des vermittelten Reiseversicherungsvertrags treffen.

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