ABGB: § 1295 Abs 1, § 1358
VersVG: § 67
Im Ausmaß der Lohnfortzahlung geht der Schadenersatzanspruch des verletzten Dienstnehmers für den Verdienstentgang nach stRsp analog § 1358 ABGB und § 67 VersVG auf den Dienstgeber über (Schadensverlagerung).
ABGB: § 1295 Abs 1, § 1358
VersVG: § 67
Im Ausmaß der Lohnfortzahlung geht der Schadenersatzanspruch des verletzten Dienstnehmers für den Verdienstentgang nach stRsp analog § 1358 ABGB und § 67 VersVG auf den Dienstgeber über (Schadensverlagerung).
