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Entgeltfortzahlung - kein Quotenvorrecht des Verletzten gegenüber seinem Dienstgeber

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/420Zak 2025, 259 Heft 13 v. 1.9.2025

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1358

VersVG: § 67

Im Ausmaß der Lohnfortzahlung geht der Schadenersatzanspruch des verletzten Dienstnehmers für den Verdienstentgang nach stRsp analog § 1358 ABGB und § 67 VersVG auf den Dienstgeber über (Schadensverlagerung).

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