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Beschluss über die Wirksamkeit der Erbantrittserklärung nicht selbstständig anfechtbar

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/417Zak 2025, 257 Heft 13 v. 1.9.2025

AußStrG: § 45, § 157

Die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichts über die Wirksamkeit einer Erbantrittserklärung ist ein verfahrensleitender Beschluss, der gem § 45 S 2 AußStrG nicht selbstständig anfechtbar ist.

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