AußStrG: § 45, § 157
Die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichts über die Wirksamkeit einer Erbantrittserklärung ist ein verfahrensleitender Beschluss, der gem § 45 S 2 AußStrG nicht selbstständig anfechtbar ist.
AußStrG: § 45, § 157
Die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichts über die Wirksamkeit einer Erbantrittserklärung ist ein verfahrensleitender Beschluss, der gem § 45 S 2 AußStrG nicht selbstständig anfechtbar ist.
