AußStrG: § 165 Abs 1 Z 6
ABGB: § 778 Abs 1, § 804
Ein präsumtiver Erbe, der keine Erbantrittserklärung abgegeben hat, ist nicht legitimiert, die Inventarisierung der Verlassenschaft zu beantragen.
AußStrG: § 165 Abs 1 Z 6
ABGB: § 778 Abs 1, § 804
Ein präsumtiver Erbe, der keine Erbantrittserklärung abgegeben hat, ist nicht legitimiert, die Inventarisierung der Verlassenschaft zu beantragen.
