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Ersitzung eines Wegerechts durch eine vereinigte Gemeinde - Anrechnung der Ersitzungszeit einer Vorgängergemeinde

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/413Zak 2025, 256 Heft 13 v. 1.9.2025

ABGB: § 492, § 1460

Die Ersitzung eines Wegerechts für die Allgemeinheit durch eine Gemeinde setzt den Gemeingebrauch während der Ersitzungszeit sowie die Notwendigkeit des Wegs voraus. Eine besondere Absicht, das Wegerecht für die Gemeinde zu ersitzen, ist nicht erforderlich.

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