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Kunstsammlung als Teil des gesetzlichen Vorausvermächtnisses?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/411Zak 2025, 255 Heft 13 v. 1.9.2025

ABGB: § 745 Abs 1

Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Ehegatten oder eingetragenen Partners an einer beweglichen Sache ist an zwei kumulative Voraussetzungen geknüpft: die Haushaltszugehörigkeit der Sache und ihre Erforderlichkeit zur Fortführung des Haushalts entsprechend den bisherigen Lebensverhältnissen. Auf ein bestimmtes Mindestmaß des Gebrauchs oder den Wert der Sache kommt es nicht an.

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