ABGB: § 1325
5.000 € Schmerzengeld (wie begehrt): Eileiterschwangerschaft aufgrund Reizung der Gebärmutterschleimhaut durch das fehlerhafte Material der eingesetzten Spirale; Bruch der Spirale; Entfernung beider Eileiter; posttraumatische Belastungsstörung; drei Tage starke, sechs Tage mittelstarke und zehn Tage leichte Schmerzen (Zurückweisung der Revision).

