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Kellereigentum an einer Tiefgarage unter zwei Liegenschaften

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/380Zak 2025, 235 Heft 12 v. 11.8.2025

ABGB: § 300

Die Begründung von Kellereigentum setzt voraus, dass das unterirdische Bauwerk (abgesehen von Hilfseinrichtungen wie Be- und Entlüftungsschächten) nicht über die Oberfläche hinausragt, nicht der Fundierung eines oberirdischen Bauwerks dient und nicht mit einem oberirdischen Bauwerk verbunden ist.

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