vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dereliktion und Aneignung einer Liegenschaft

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/381Zak 2025, 235 Heft 12 v. 11.8.2025

ABGB: § 362, § 387, § 444

Die Preisgabe des Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich. Sie erfolgt durch Einverleibung der Herrenlosigkeit im Grundbuch.

Das Eigentum an einer im Grundbuch als herrenlos eingetragenen Liegenschaft kann von jedermann originär durch Aneignung erworben werden. Eigentümer wird jene Person, deren Einverleibungsgesuch zuerst beim Grundbuchgericht einlangt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!