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Vorvertragliche Informationspflicht von Kreditgebern über Kreditprodukte - Haftung wegen verspäteter Informationserteilung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/360Zak 2025, 218 Heft 11 v. 21.7.2025

HIKrG: § 8

ABGB: § 1311

Gem § 8 Abs 1 HIKrG trifft Kreditgeber die vorvertragliche, von einem Vertragsverhältnis unabhängige Pflicht, Verbrauchern auf sie zugeschnittene Informationen über die verfügbaren Kreditprodukte zu erteilen. Diese Informationspflicht hat den Zweck, dem Verbraucher eine Orientierung über die Details der am Markt erhältlichen Kreditprodukte zu geben und einen Vergleich zu ermöglichen.

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