EKHG: § 1
ASVG: § 333
Der Halter eines Betonpumpenfahrzeugs, mit dem Beton aus einem Betonmischfahrzeug auf die Baustelle gepumpt wird, haftet bei einem Unfall nicht nach dem EKHG, weil das Fahrzeug in diesem Fall als ortsgebundene Arbeitsmaschine eingesetzt wird.

