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Keine abweichende Abrechnungseinheit für sanierungsbedürftige Balkone

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/359Zak 2025, 218 Heft 11 v. 21.7.2025

WEG: § 32 Abs 6

Für die einigen Wohnungseigentumsobjekten zugehörigen (sanierungsbedürftigen) Balkone kann nicht gem § 32 Abs 5 und 6 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers ohne Balkon ein abweichender Aufteilungsschlüssel oder eine abweichende Abrechnungseinheit festgesetzt werden.

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