WEG: § 32 Abs 6
Für die einigen Wohnungseigentumsobjekten zugehörigen (sanierungsbedürftigen) Balkone kann nicht gem § 32 Abs 5 und 6 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers ohne Balkon ein abweichender Aufteilungsschlüssel oder eine abweichende Abrechnungseinheit festgesetzt werden.

