WEG: § 32
ABGB: § 1438
Nach stRsp kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht mit eigenen Forderungen gegen die Akontovorschreibungen der Eigentümergemeinschaft für Liegen-
WEG: § 32
ABGB: § 1438
Nach stRsp kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht mit eigenen Forderungen gegen die Akontovorschreibungen der Eigentümergemeinschaft für Liegen-
