ZPO: § 1
VerG: § 27
Trotz der Vollbeendigung des beklagten Vereins während des gegen ihn geführten Zivilprozesses (hier: Räumungsverfahren) ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Wünscht der Kläger hingegen keine Fortsetzung, hat das Gericht die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären.

