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Impliziter Verfahrenshilfeantrag durch Hinweis auf schlechte finanzielle Lage

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/325Zak 2025, 198 Heft 10 v. 30.6.2025

ZPO: § 65, § 84

Nach Rsp und Lit kann der Hinweis einer Partei auf ihre schlechten finanziellen Verhältnisse unter gewissen Umständen als Verfahrenshilfeantrag gewertet werden. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn die der deutschen Sprache mächtige Partei zuvor mehrfach über die Möglichkeit zur Beantragung der Verfahrenshilfe belehrt worden ist.

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