ABGB: § 1073, § 1078
Ein Vorkaufsrecht kann sich auf einzelne Grundstücke einer Liegenschaft oder Grundstücksteile beschränken. Dennoch wird es bei der Verbücherung auf dem gesamten Grundbuchskörper einverleibt.
ABGB: § 1073, § 1078
Ein Vorkaufsrecht kann sich auf einzelne Grundstücke einer Liegenschaft oder Grundstücksteile beschränken. Dennoch wird es bei der Verbücherung auf dem gesamten Grundbuchskörper einverleibt.