ABGB: § 863, § 922, § 929
Ausdrücklich oder schlüssig zugesicherte Eigenschaften sind nicht von einem vertraglichen Gewährleistungsausschluss umfasst.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Fahrzeughändler geht die Rsp von der schlüssigen Zusicherung eines verkehrs- und betriebssicheren Zustandes aus (zB 8 Ob 19/12w = Zak 2012/342, 174). Auf den Privatverkauf eines Gebrauchtwagens ist diese Judikatur nicht übertragbar.