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Keine schlüssige Zusicherung der Verkehrs- und Betriebssicherheit beim Privatverkauf eines Gebrauchtwagens

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/303Zak 2024, 175 Heft 9 v. 3.6.2024

ABGB: § 863, § 922, § 929

Ausdrücklich oder schlüssig zugesicherte Eigenschaften sind nicht von einem vertraglichen Gewährleistungsausschluss umfasst.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Fahrzeughändler geht die Rsp von der schlüssigen Zusicherung eines verkehrs- und betriebssicheren Zustandes aus (zB 8 Ob 19/12w = Zak 2012/342, 174). Auf den Privatverkauf eines Gebrauchtwagens ist diese Judikatur nicht übertragbar.

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