ABGB: § 864a
Nach den AGB einer Hundetrainerin trifft den Tierhalter bzw Trainingsteilnehmer eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung für alle von seinem Hund verursachten Schäden. Die Auffassung, dass es sich dabei um eine ungewöhnliche und überraschende Klausel iSd § 864a ABGB handelt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).