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Verschuldensunabhängige Erfolgshaftung des Tierhalters beim Hundetraining hält Geltungskontrolle nicht stand

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/302Zak 2024, 175 Heft 9 v. 3.6.2024

ABGB: § 864a

Nach den AGB einer Hundetrainerin trifft den Tierhalter bzw Trainingsteilnehmer eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung für alle von seinem Hund verursachten Schäden. Die Auffassung, dass es sich dabei um eine ungewöhnliche und überraschende Klausel iSd § 864a ABGB handelt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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