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Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Flurbereinigung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/696Zak 2024, 395 Heft 20 v. 16.12.2024

Oö FLG: § 24, § 29, § 30

Gem § 24 Oö FLG (Oö Flurverfassungs-LandesG 1979) erlöschen Grunddienstbarkeiten und Reallasten mit Ausnahme der Ausgedinge mit dem rechtskräftigen Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens, soweit sie von der Agrarbehörde nicht ausdrücklich aufrechterhalten wurden. Dies gilt selbst dann, wenn nur die dienende, nicht jedoch die herrschende Liegenschaft in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen war.

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