ABGB: § 879 Abs 3
KSchG: § 6 Abs 1 Z 1, § 6 Abs 2 Z 1, § 6 Abs 3
In einem Verbandsverfahren hat der OGH folgende Klauseln in Formblättern, die ein Verein als Betreiber einer Kinderkrippe und eines Kindergartens für Betreuungsverträge mit den Eltern verwendet, als unwirksam qualifiziert:

