Der OGH hat in 8 Ob 54/23h = Zak 2024/700, 396, mehrere für das BTVG relevante Aussagen im Zusammenhang mit dem Contracting, aber auch den Fälligkeitsbestimmungen der Raten getätigt. Im folgenden Beitrag werden die drei zentralen Thesen (kritisch) hinterfragt.

