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Fehlzustellung bei Passivvertretung

ThemaDr. Andreas GerhartlZak 2024/684Zak 2024, 387 Heft 20 v. 16.12.2024

Der Inhalt einer Vollmacht kann auch darin bestehen, dass Erklärungen an den Vertreter zu adressieren sind. Fraglich ist aber, welche Konsequenzen es hat, wenn stattdessen eine Zustellung an den Vertretenen erfolgt. Auszugehen ist dabei davon, dass den Vertretenen grundsätzlich eine Obliegenheit trifft, auf den Erhalt der Nachricht zu reagieren. Die Rechtsfolgen hängen daher davon ab, ob dieser Obliegenheit entsprochen wird.

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