ABGB: § 19, § 1295 Abs 1
Ein starker Faustschlag ins Gesicht stellt nicht zwingend eine Notwehrüberschreitung dar.
OGH 9. 10. 2024, 1 Ob 137/24i
ABGB: § 19, § 1295 Abs 1
Ein starker Faustschlag ins Gesicht stellt nicht zwingend eine Notwehrüberschreitung dar.
OGH 9. 10. 2024, 1 Ob 137/24i
