WEG: § 56 Abs 1
Gem § 56 Abs 1 WEG bedarf die Begründung von selbstständigem Wohnungseigentum an einem im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Kfz-Abstellplatz nicht der Zustimmung der anderen Miteigentümer und setzt - sofern sich der Nutzwert des Abstellplatzes zweifelsfrei aus der früheren Nutzwertermittlung ergibt - keine Nutzwertfestsetzung nach § 9 Abs 2, 3 oder 6 WEG voraus.

