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Heimaufenthalt - berufsgruppenabhängige Anordnungsbefugnisse für Freiheitsbeschränkungen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/656Zak 2024, 373 Heft 19 v. 2.12.2024

HeimAufG: § 5 Abs 1

Die Zulässigkeit einer Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG setzt voraus, dass die Maßnahme von einer gem § 5 Abs 1 HeimAufG dazu befugten Person angeordnet wurde.

Bezüglich der Anordnungsbefugnis differenziert § 5 Abs 1 HeimAufG zwischen drei Kompetenzbereichen bestimmter Berufsgruppen, die nebeneinander bestehen und sich nicht überlappen:

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