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Gesetzliches Vorausvermächtnis des Wohnrechts erlischt mit Wiederverehelichung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/624Zak 2024, 354 Heft 18 v. 11.11.2024

ABGB: § 745, § 747

Das dem Ehegatten des Verstorbenen zustehende gesetzliche Vorausvermächtnis des Wohnrechts (§ 745 ABGB) erlischt aufgrund seines Unterhaltscharakters analog § 747 ABGB mit der Wiederverehelichung.

OGH 8. 10. 2024, 5 Ob 50/24z

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